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Sie möchten Teil einer großen bundesweiten Engagementaktion werden und Schüler*innen die Möglichkeit geben, am Sozialen Tag bei Ihnen zu arbeiten?

So einfach geht’s:

1.

TEAM INVOLVIEREN

Besprechen Sie mit ihren Mitarbeitenden, wo Schüler*innen am Sozialen Tag arbeiten können.

2.

ARBEITSVEREINBARUNG AUSFÜLLEN

Füllen Sie gemeinsam mit den Schüler*innen die Arbeitsvereinbarung aus. Diese besteht aus drei Exemplaren. Eins bleibt bei Ihnen, eins bekommt die Schule und eins erhält Schüler*innen Helfen Leben zurück.

3.

WEITERSAGEN #SOZIALERTAG

Seien Sie Teil der öffentlichen Berichterstattung und erzählen Sie von Ihrer Teilnahme in den Sozialen Medien (#sozialertag). Wir stellen gerne eine Muster-Pressemitteilung und die Plakate zur Verfügung.

4.

LOHN SPENDEN

Überweisen Sie den Lohn direkt an Schüler*innen Helfen Leben. Dabei können Sie gerne eine Teilnahme-Urkunde anfordern. Als Arbeitgeber*in honorieren Sie das Engagement der Schüler*innen. Es handelt sich dabei nicht um eine Spende, sondern um eine Betriebsausgabe. Als Beleg für die Buchhaltung dient der Durchschlag der Arbeitsvereinbarung. Als Orientierung empfehlen wir einen Stundenlohn von 7-10 Euro oder den aktuellen Mindestlohn von 12 Euro, aber wir freuen uns über jeden Betrag.

Das bringt der Soziale Tag

  • Soziales Engagement Ihres Unternehmens

    Soziales Engagement Ihres Unternehmens

    Mit dem Sozialen Tag engagiert sich Ihr Unternehmen gleich in mehrfacher Hinsicht: Der von den Schüler*innen gespendete Lohn unterstützt Kinder und Jugendliche in den Kooperationsprojekte in Südosteuropa, Jordanien und der Ukraine. In Deutschland fördert der Soziale Tag das Engagement Jugendlicher, selbst die Initiative zu ergreifen und ihr Umfeld mitzugestalten.

  • Berufsorientierung junger Menschen unterstützen

    Berufsorientierung junger Menschen unterstützen

    Am Sozialen Tag eröffnen Sie Schüler*innen Zugang zu Berufsfeldern in Ihrem Unternehmen, die sie sonst vielleicht nie kennenlernen würden. Die Schüler*innen lernen am Sozialen Tag außerhalb des Klassenzimmers und bringen ihre Erfahrungen mit in die Schule zurück.

  • Kontakt zu künftigen Azubis und potenziellen Mitarbeitenden

    Kontakt zu künftigen Azubis und potenziellen Mitarbeitenden

    Begeistern Sie junge Menschen für Ihr Unternehmen sowie die verschiedenen möglichen Berufs- und Ausbildungsgänge. Gewinnen Sie Kontakte zu Schulen in Ihrer Nähe, mit denen sich vielleicht auch weitere Projekte durchführen lassen.

  • Teil einer bundesweiten Engagement-Kampagne

    Teil einer bundesweiten Engagement-Kampagne

    Am Sozialen Tag setzen sich junge Menschen für Gleichaltrige in schwierigen Lebenslagen ein. Dank des einfachen Prinzips finden viele den Zugang zu sozialem Engagement – und sehen, was ihr persönlicher Einsatz bewirkt.

  • Aufmerksamkeit durch Pressearbeit und Teilnahme-Urkunde

    Aufmerksamkeit durch Pressearbeit und Teilnahme-Urkunde

    Sprechen Sie über Ihr Engagement: Zeigen Sie in den Sozialen Medien oder mit unserer Pressemitteilung, dass Ihrem Unternehmen das Engagement junger Menschen wichtig ist.

  • Garantierte Wirkung

    Garantierte Wirkung

    Anders als bei einer Spende profitieren von Ihrem Einsatz nicht nur Bedürftige, sondern auch die beteiligten Schüler*innen, die zusätzliche Kompetenzen erwerben – von Selbstorganisation über Eigeninitiative und Leistungsbereitschaft bis hin zu weiteren berufsrelevanten Zusatzqualifikationen.

Weitere Info-Materialien hier.

Rechtliche Bestimmungen

Baden-Württemberg

Lohnsteuer

Das Entgelt des Sozialen Tages ist bundesweit vom Lohnsteuerabzug ausgenommen. Hier finden Sie ein entsprechendes Schreiben des baden-württembergischen Finanzministeriums zum Verzicht auf den Lohnsteuerabzug.

Spendenbescheinigung

Da es sich beim Sozialen Tag um ein Arbeitsverhältnis handelt, ist das Ausstellen einer Spendenbescheinigung leider nicht möglich.

Sozialversicherung

Für die am Sozialen Tag teilnehmenden Schüler*innen besteht keine Melde- und Beitragspflicht zur Sozialversicherung. Hier finden Sie ein entsprechendes Schreiben der Knappschaft.

Bayern

Lohnsteuer

Das Entgelt des Sozialen Tages ist bundesweit vom Lohnsteuerabzug ausgenommen. Hier finden Sie ein entsprechendes Schreiben des bayerischen Finanzministeriums zum Verzicht auf den Lohnsteuerabzug.

Spendenbescheinigung

Da es sich beim Sozialen Tag um ein Arbeitsverhältnis handelt, ist das Ausstellen einer Spendenbescheinigung leider nicht möglich.

Sozialversicherung

Für die am Sozialen Tag teilnehmenden Schüler*innen besteht keine Melde- und Beitragspflicht zur Sozialversicherung. Hier finden Sie ein entsprechendes Schreiben der Knappschaft.

Berlin

Lohnsteuer

Das Entgelt des Sozialen Tages ist bundesweit vom Lohnsteuerabzug ausgenommen. Hier finden Sie ein entsprechendes Schreiben der Senatsverwaltung für Finanzen zum Verzicht auf den Lohnsteuerabzug.

Spendenbescheinigung

Da es sich beim Sozialen Tag um ein Arbeitsverhältnis handelt, ist das Ausstellen einer Spendenbescheinigung leider nicht möglich.

Sozialversicherung

Für die am Sozialen Tag teilnehmenden Schüler*innen besteht keine Melde- und Beitragspflicht zur Sozialversicherung. Hier finden Sie ein entsprechendes Schreiben der Knappschaft.

Brandenburg

Lohnsteuer

Das Entgelt des Sozialen Tages ist bundesweit vom Lohnsteuerabzug ausgenommen. Hier finden Sie ein entsprechendes Schreiben des brandenburgischen Finanzministeriums zum Verzicht auf den Lohnsteuerabzug.

Spendenbescheinigung

Da es sich beim Sozialen Tag um ein Arbeitsverhältnis handelt, ist das Ausstellen einer Spendenbescheinigung leider nicht möglich.

Sozialversicherung

Für die am Sozialen Tag teilnehmenden Schüler*innen besteht keine Melde- und Beitragspflicht zur Sozialversicherung. Hier finden Sie ein entsprechendes Schreiben der Knappschaft.

Bremen

Lohnsteuer

Das Entgelt des Sozialen Tages ist bundesweit vom Lohnsteuerabzug ausgenommen. Hier finden Sie ein entsprechendes Schreiben der Senatorin für Finanzen zum Verzicht auf den Lohnsteuerabzug.

Spendenbescheinigung

Da es sich beim Sozialen Tag um ein Arbeitsverhältnis handelt, ist das Ausstellen einer Spendenbescheinigung leider nicht möglich.

Sozialversicherung

Für die am Sozialen Tag teilnehmenden Schüler*innen besteht keine Melde- und Beitragspflicht zur Sozialversicherung. Hier finden Sie ein entsprechendes Schreiben der Knappschaft.

Hamburg

Lohnsteuer

Das Entgelt des Sozialen Tages ist bundesweit vom Lohnsteuerabzug ausgenommen. Hier finden Sie ein entsprechendes Schreiben der Finanzbehörde zum Verzicht auf den Lohnsteuerabzug.

Spendenbescheinigung

Da es sich beim Sozialen Tag um ein Arbeitsverhältnis handelt, ist das Ausstellen einer Spendenbescheinigung leider nicht möglich.

Sozialversicherung

Für die am Sozialen Tag teilnehmenden Schüler*innen besteht keine Melde- und Beitragspflicht zur Sozialversicherung. Hier finden Sie ein entsprechendes Schreiben der Knappschaft.

Hessen

Lohnsteuer

Das Entgelt des Sozialen Tages ist bundesweit vom Lohnsteuerabzug ausgenommen. Hier finden Sie ein entsprechendes Schreiben des hessischen Finanzministeriums zum Verzicht auf den Lohnsteuerabzug.

Spendenbescheinigung

Da es sich beim Sozialen Tag um ein Arbeitsverhältnis handelt, ist das Ausstellen einer Spendenbescheinigung leider nicht möglich.

Sozialversicherung

Für die am Sozialen Tag teilnehmenden Schüler*innen besteht keine Melde- und Beitragspflicht zur Sozialversicherung. Hier finden Sie ein entsprechendes Schreiben der Knappschaft.

Mecklenburg-Vorpommern

Lohnsteuer

Das Entgelt des Sozialen Tages ist bundesweit vom Lohnsteuerabzug ausgenommen. Hier finden Sie ein entsprechendes Schreiben des Finanzministeriums Mecklenburg-Vorpommern zum Verzicht auf den Lohnsteuerabzug.

Spendenbescheinigung

Da es sich beim Sozialen Tag um ein Arbeitsverhältnis handelt, ist das Ausstellen einer Spendenbescheinigung leider nicht möglich.

Sozialversicherung

Für die am Sozialen Tag teilnehmenden Schüler*innen besteht keine Melde- und Beitragspflicht zur Sozialversicherung. Hier finden Sie ein entsprechendes Schreiben der Knappschaft.

Niedersachsen

Lohnsteuer

Das Entgelt des Sozialen Tages ist bundesweit vom Lohnsteuerabzug ausgenommen. Hier finden Sie ein entsprechendes Schreiben des niedersächsischen Finanzministeriums zum Verzicht auf den Lohnsteuerabzug.

Spendenbescheinigung

Da es sich beim Sozialen Tag um ein Arbeitsverhältnis handelt, ist das Ausstellen einer Spendenbescheinigung leider nicht möglich.

Sozialversicherung

Für die am Sozialen Tag teilnehmenden Schüler*innen besteht keine Melde- und Beitragspflicht zur Sozialversicherung. Hier finden Sie ein entsprechendes Schreiben der Knappschaft.

Nordrhein-Westfalen

Lohnsteuer

Das Entgelt des Sozialen Tages ist bundesweit vom Lohnsteuerabzug ausgenommen. Hier finden Sie ein entsprechendes Schreiben des Finanzministeriums Nordrhein-Westfalen zum Verzicht auf den Lohnsteuerabzug.

Spendenbescheinigung

Da es sich beim Sozialen Tag um ein Arbeitsverhältnis handelt, ist das Ausstellen einer Spendenbescheinigung leider nicht möglich.

Sozialversicherung

Für die am Sozialen Tag teilnehmenden Schüler*innen besteht keine Melde- und Beitragspflicht zur Sozialversicherung. Hier finden Sie ein entsprechendes Schreiben der Knappschaft.

Rheinland-Pfalz

Lohnsteuer

Das Entgelt des Sozialen Tages ist bundesweit vom Lohnsteuerabzug ausgenommen. Hier finden Sie ein entsprechendes Schreiben des Finanzministeriums Rheinland-Pfalz zum Verzicht auf den Lohnsteuerabzug.

Spendenbescheinigung

Da es sich beim Sozialen Tag um ein Arbeitsverhältnis handelt, ist das Ausstellen einer Spendenbescheinigung leider nicht möglich.

Sozialversicherung

Für die am Sozialen Tag teilnehmenden Schüler*innen besteht keine Melde- und Beitragspflicht zur Sozialversicherung. Hier finden Sie ein entsprechendes Schreiben der Knappschaft.

Saarland

Lohnsteuer

Das Entgelt des Sozialen Tages ist bundesweit vom Lohnsteuerabzug ausgenommen. Hier finden Sie ein entsprechendes Schreiben des saarländischen Finanzministeriums zum Verzicht auf den Lohnsteuerabzug.

Spendenbescheinigung

Da es sich beim Sozialen Tag um ein Arbeitsverhältnis handelt, ist das Ausstellen einer Spendenbescheinigung leider nicht möglich.

Sozialversicherung

Für die am Sozialen Tag teilnehmenden Schüler*innen besteht keine Melde- und Beitragspflicht zur Sozialversicherung. Hier finden Sie ein entsprechendes Schreiben der Knappschaft.

Sachsen

Lohnsteuer

Das Entgelt des Sozialen Tages ist bundesweit vom Lohnsteuerabzug ausgenommen. Hier finden Sie ein entsprechendes Schreiben des sächsischen Finanzministeriums zum Verzicht auf den Lohnsteuerabzug.

Spendenbescheinigung

Da es sich beim Sozialen Tag um ein Arbeitsverhältnis handelt, ist das Ausstellen einer Spendenbescheinigung leider nicht möglich.

Sozialversicherung

Für die am Sozialen Tag teilnehmenden Schüler*innen besteht keine Melde- und Beitragspflicht zur Sozialversicherung. Hier finden Sie ein entsprechendes Schreiben der Knappschaft.

Sachsen-Anhalt

Lohnsteuer

Das Entgelt des Sozialen Tages ist bundesweit vom Lohnsteuerabzug ausgenommen. Hier finden Sie ein entsprechendes Schreiben des Finanzministeriums Sachsen-Anhalt zum Verzicht auf den Lohnsteuerabzug.

Spendenbescheinigung

Da es sich beim Sozialen Tag um ein Arbeitsverhältnis handelt, ist das Ausstellen einer Spendenbescheinigung leider nicht möglich.

Sozialversicherung

Für die am Sozialen Tag teilnehmenden Schüler*innen besteht keine Melde- und Beitragspflicht zur Sozialversicherung. Hier finden Sie ein entsprechendes Schreiben der Knappschaft.

Schleswig-Holstein

Lohnsteuer

Das Entgelt des Sozialen Tages ist bundesweit vom Lohnsteuerabzug ausgenommen. Hier finden Sie ein entsprechendes Schreiben des Finanzministeriums Schleswig-Holstein zum Verzicht auf den Lohnsteuerabzug.

Spendenbescheinigung

Da es sich beim Sozialen Tag um ein Arbeitsverhältnis handelt, ist das Ausstellen einer Spendenbescheinigung leider nicht möglich.

Sozialversicherung

Für die am Sozialen Tag teilnehmenden Schüler*innen besteht keine Melde- und Beitragspflicht zur Sozialversicherung. Hier finden Sie ein entsprechendes Schreiben der Knappschaft.

Erlass des Bildungsministeriums Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein wird der Soziale Tag zusätzlich durch einen Erlass des Bildungsministeriums geregelt. Genauere Informationen finden Sie

  • unter www.erlass.sozialertag.de oder
  • übersichtlich in einem Flyer, den wir für Sie erstellt haben oder
  • Sie rufen unsere Schulkommunikatorin an: 04321 48906-11
Thüringen

Lohnsteuer

Das Entgelt des Sozialen Tages ist bundesweit vom Lohnsteuerabzug ausgenommen. Hier finden Sie ein entsprechendes Schreiben des Finanzministeriums Thüringen zum Verzicht auf den Lohnsteuerabzug.

Spendenbescheinigung

Da es sich beim Sozialen Tag um ein Arbeitsverhältnis handelt, ist das Ausstellen einer Spendenbescheinigung leider nicht möglich.

Sozialversicherung

Für die am Sozialen Tag teilnehmenden Schüler*innen besteht keine Melde- und Beitragspflicht zur Sozialversicherung. Hier finden Sie ein entsprechendes Schreiben der Knappschaft.