Am umfassendsten geht das, wenn du bei uns Mitglied wirst. Dann kannst du auf unseren Vollversammlungen mitdiskutieren und mitbestimmen, wie es mit Schüler*innen Helfen Leben weitergeht.

Die Mitglieder bilden die Organisation. Sie zahlen einen kleinen Beitrag und bekommen regelmäßig Infos über unsere Aktivitäten in Deutschland und den Projekten im Ausland.

Mindestens zweimal im Jahr findet die Vollversammlung statt. Hier gibt es aktuelle Berichte aus den In- und Auslandbüros von Schüler*innen Helfen Leben, neue und alte Mitglieder sowie die Mitarbeitenden kommen zusammen, lernen sich gegenseitig kennen, diskutieren über die Situation der Organisation, über neue Aktionen, arbeiten Konzepte aus und stimmen darüber ab. Jedes Mitglied ist stimmberechtigt und kann so entscheiden, wie sich Schüler*innen Helfen Leben in den nächsten Jahren entwickeln soll.

  • Ordentliche Mitglieder

     

    werden mindestens zweimal jährlich zur Versammlung eingeladen und haben nach Satzung § 11 und § 12 weitreichende Mitbestimmungsrechte wie u. a. die Wahl des Strategierates und Stimmrecht bei Anträgen.
    Der jährliche Mitgliedsbeitrag für ordentliche Mitglieder bis zur Vollendung des 27. Lebensjahrs beträgt 20 Euro. Ab Vollendung des 27. Lebensjahres beträgt er 40 Euro.

  • Fördermitglieder

     

    unterstützen die Organisation hauptsächlich finanziell und ideell. Der Förderbeitrag beträgt mindestens 60 Euro jährlich. Fördermitglieder werden mindestens zweimal jährlich zur Versammlung eingeladen und haben nach Satzung § 11 und § 12 die Möglichkeit, Themen für die Versammlung vorzuschlagen, jedoch selbst kein Stimmrecht.

So wirst du Mitglied: Mitgliedsantrag ausfüllen und abschicken!

 

Hier findest du die Satzung von Schüler*innen Helfen Leben und den Mitgliedsantrag.

 

Den ausgefüllten Mitgliedsantrag schickst du an:

Schüler Helfen Leben
Kaiserstraße 12
24534 Neumünster

und schon sehen wir uns auf der nächsten Vollversammlung!