Bis wann muss ich mich bewerben?

Für den Dienstbeginn im Sommer 2024 sind bereits Bewerbungen möglich. Bewerben kannst du dich bis zum 14.04.2024.

Nach Sichtung aller Bewerbungen findet eine Vorauswahl statt. Die dabei ausgewählten Bewerber*innen werden zu eintägigen Auswahl-Workshop nach Berlin oder Neumünster (Schleswig-Holstein) eingeladen. Sollten danach noch Einsatzstellen unbesetzt sein, folgt danach eine Ausschreibung für die noch offenen Stellen.

Bewerbe ich mich für eine bestimmte Stelle?

Wenn du dich für einen Auslandsfreiwilligendienst interessierst, kannst du dich gleichzeitig für mehrere Einsatzstellen bewerben. Möglich ist natürlich auch die Bewerbung auf eine bestimmte Einsatzstelle. Dabei kannst du in deiner Bewerbung deutlich machen, welcher Bereich unserer Arbeit dich besonders interessiert. Aufgrund der vielen Bewerber*innen und der unterschiedlichen Wünsche und Eignungen, können wir nicht allen ausgewählten Bewerber*innen den jeweiligen Wunschplatz garantieren. Sollten wir dich für eine Stelle ablehnen, aber deine Qualifikationen dich für einen anderen Platz interessant machen, schlagen wir dir den Wechsel in ein anderes Projekt vor. Die Entscheidung, ob du annimmst, liegt jedoch bei dir. Du hast im Rahmen des Auswahlwochenendes aber auf jeden Fall die Möglichkeit, auch etwas über die anderen Einsatzstellen zu erfahren.

Bei SHL kann man sich darüber hinaus auch für einen Freiwilligendienst in Deutschland bewerben. Weitere Infos dazu findest du hier.

Wie geht es weiter, wenn ich angenommen wurde?

Sollten wir uns für dich als unsere*n neue*n Freiwillige*n entscheiden, erhältst du kurz nach der Zusage den Vertrag über den Freiwilligendienst zugeschickt. Außerdem erhältst du eine Vielzahl weiterer Informationen zur Projektregion, zu SHL und zum organisatorischen Rahmen des Freiwilligendienstes – sowie zu den bevorstehenden Seminaren für die Vorbereitung auf den Freiwilligendienst.

Wann erfolgt die Ausreise?

Die Ausreise in das Einsatzland erfolgt i.d.R. Mitte August. Die Dauer beträgt 12 bis 13 Monate. Bei der Festlegung des genauen Ausreisedatums versuchen wir sowohl die Wünsche der Partnerorganisationen (hinsichtlich Sommerpause und Urlaubsphase in einigen Projekten) als auch die Ausreise- und Rückkehrwünsche der Freiwilligen zu berücksichtigen.

Bin ich die ganze Zeit im Projektland?

Nein, i.d.R. bist du mindestens zu einer Veranstaltung, z.B. der SHL-Vollversammlung, in Deutschland. Darüber hinaus steht es dir natürlich frei, deinen Urlaub in Deutschland oder anderen Ländern zu verbringen.

Wie wird der Freiwilligendienst bei SHL rechtlich gewertet?

Die Freiwilligenplätze sind als weltwärts-Dienst anerkannt. Die Arbeit während des Freiwilligendienstes wird vertraglich festgehalten. Im Vertrag sind z.B. Taschengeld, Leistungen und Aufgaben beider Seiten geregelt.

Wie werde ich auf den Freiwilligendienst vorbereitet?

Im Mai findet für alle SHL-Freiwilligen das Onboarding-Seminar in Berlin statt. Hier haben die Freiwilligen sowohl die Möglichkeit sich untereinander kennenzulernen, als sich mit der Arbeit von SHL und den sozialen Herausforderungen in Südosteuropa auseinanderzusetzen. Außerdem gibt es hier ausreichend Zeit, um organisatorische und administrative Fragen im direkten Gespräch zu klären.

Vor Beginn ihrer Dienstzeit nehmen alle Freiwilligen dann an einem siebentägigen Vorbereitungsseminar teil, bei dem sie auf den Freiwilligendienst im Ausland und die damit verbundenen Herausforderungen vorbereitet werden.

Nach Ankunft im jeweiligen Projektland haben alle Freiwilligen eine rund dreiwöchige Eingewöhnungszeit. Meist verbringen sie diese bei einer Gastfamilie und erhalten einen intensiven Sprachkurs vor Ort. Darüber hinaus treffen sie vor Ort auf die Freiwilligen-Vorgänger*innen in der jeweiligen Einsatzstelle, die ihnen die wichtigsten Dinge vor Ort und regionale Besonderheiten erklären. Die Einarbeitung in die Aufgaben und Aktivitäten der Einsatzstelle wird im Anschluss an die drei Wochen durch das Team der jeweiligen Organisation vorgenommen.

Was ist ein Förderkreis?

Alle SHL-Freiwilligen sind aufgefordert, vor ihrer Ausreise einen Förderkreis aufzubauen. Das ist eine Gruppe von Personen und Institutionen, die den Freiwilligen in der Zeit des Dienstes unterstützt und begleitet. Dabei geht es sowohl um ideelle wie auch finanzielle Unterstützung. Bei der Suche und dem Aufbau des Förderkreises vor der Ausreise unterstützt selbstverständlich der Koordinator für Freiwilligendienste mit Tipps und Materialien. Wichtig: Ein nicht vollständiger Förderkreis hat nicht zur Folge, dass der Freiwilligendienst nicht durchgeführt werden kann.

Brauche ich ein Visum?

Für den Freiwilligendienst wird ein Reisepass, der auch noch drei Monate nach Ende des Dienstes gültig ist, benötigt. Für manche Länder ist zusätzlich ist ein Visum erforderlich. SHL hilft den Freiwilligen bei der Klärung der damit verbundenen Formalitäten.

Benötige ich besondere Impfungen?

Zumindest die Standardimpfungen sollten vor der Ausreise aufgefrischt sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt in den Ländern des westlichen Balkans Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Tollwut und FSME. Diese Impfungen sind wichtig, aber keine Pflicht. Weitere Infos über Impfungen gibt es bei Hausärzten oder den jeweiligen Länderseiten auf der Homepage des Auswärtigen Amtes erhältlich.

Wer sind meine Ansprechpartner während des Dienstes?

Die bei Schüler*innen Helfen Leben fest angestellte Koordination für Freiwilligendienste steht als ständige Ansprechpartnerin zur Verfügung und begleitet die Freiwilligen pädagogisch. In den Auslandsprojekten sind die Mentor*innen die erste Anlaufstelle für Fragen und Gespräche. Darüber hinaus sind die Freiwilligen des Vorjahres sowie die Projektleitungen und anderen Teammitglieder vor Ort Bezugspersonen und natürlich unterstützen sich die Freiwilligen während der Dienstzeit auch gegenseitig.

Wie sind meine Arbeitszeiten?

In der Regel beträgt die Arbeitszeit 40 Stunden pro Woche. Die tatsächlichen Arbeitszeiten sind von Projekt zu Projekt unterschiedlich. In den meisten Fällen beginnt der Tag zwischen 9 und 10 Uhr. Je nach Tätigkeit und Aktivitäten nehmen die Freiwilligen auch an Wochenendveranstaltungen teil. Diese Tage können später als Ausgleich frei genommen werden. Wichtig ist aber vor allem anderen: Wir erwarten Einsatz für die Sache und nicht den Gedanken an eine Stechuhr.

Wie viel Urlaub habe ich?

Die Urlaubszeit beträgt 26 Tage.

Wo wohne ich?

Die Kosten für die Unterkunft werden von SHL übernommen. Die Freiwilligen wohnen entweder allein oder suchen sich, mit Unterstützung von SHL und den Projektpartnern, eine Wohnung oder Wohngemeinschaft vor Ort. Die Wohnungen sind nach Möglichkeit nah an den Büros und die Mietkosten inklusive Strom, Wasser und Gas übernimmt SHL.

Wie verständige ich mich im Ausland?

Für einen Freiwilligendienst im Ausland sind gute Englischkenntnisse notwendig. Darüber hinaus sind die Freiwilligen zu Beginn des Aufenthaltes in einer Gastfamilie untergebracht und erhalten währenddessen einen Sprachkurs, der die Grundzüge der Landessprache vermittelt. Viele der Mitarbeiter*innen vor Ort und der Jugendlichen in den Projektländern sprechen allerdings oftmals auch Englisch oder Deutsch.

Was sind meine Aufgaben?

Die Haupttätigkeit liegt in der Unterstützung der vielfältigen Aktivitäten der Partnerorganisationen aber auch in der selbstständigen Projektarbeit, die je nach Zielsetzung der Organisation und ihrer Zielgruppe, aber auch den Fähigkeiten und Interessen der Freiwilligen unterschiedlich ausfällt. Viele Freiwillige unterstützen bspw. Bildungsaktivitäten mit Kindern, geben Sprachkurse oder realisieren Freizeitangebote für Jugendliche. Oftmals unterstütz man die lokalen Teams jedoch auch bei Büroaufgaben oder der Öffentlichkeitsarbeit. Des Weiteren repräsentieren die Freiwilligen SHL auch in der Öffentlichkeit und bereiten Informationen aus den Ländern, in denen sie für ein Jahr leben und arbeiten, unter anderem in Form von Blogberichten auch für Interessierte in Deutschland auf.

Erhalte ich Kindergeld?

Solange du einen Freiwilligendienst ableistest, erhältst du i.d.R. auch Kindergeld – entsprechend der gesetzlichen Regelungen. Um die Beantragung des Kindergeldes musst du dich eigenständig kümmern.

Wie bin ich versichert?

SHL schließt für alle Freiwilligen eine Auslandskranken-, Haftpflicht- und Unfallversicherung ab. Für den inländischen Krankversicherungsschutz sind die Freiwilligen während des Freiwilligendienstes selbst verantwortlich und sollten sich diesbezüglich mit der Krankenkasse abstimmen. Jedoch bist du auch über die Auslandskrankenversicherung von SHL für bis zu 6 Wochen im Jahr bei Aufenthalten in Deutschland abgesichert.

Schaffe ich es, direkt im Anschluss an meinen Freiwilligendienst ein Studium zu beginnen?

Ja, der Freiwilligendienst endet so, dass zum Wintersemester ein Studium begonnen werden kann. Einige Universitäten erkennen den Dienst als Praktikum an, wenn dies Studienvoraussetzung ist

Zählt der Freiwilligendienst als Wartesemester?

Ja. Die Zeit während des Freiwilligendienstes kann als Wartezeit angerechnet werden. Bei Bewerbung und Erhalt eines Studienplatzes vor oder während des Freiwilligendienstes kann der Studienantritt auf die Zeit nach dem Dienst verschoben werden. Genaue Informationen über die internen Bestimmungen der jeweiligen Hochschule sollten dennoch zusätzlich eingeholt werden.

Kann ich mich nach dem Freiwilligendienst noch weiter engagieren?

Selbstverständlich. Insbesondere im Rahmen des Auswertungsseminars kurz nach der Rückkehr aus euren Projektländern bekommt ihr verschiedene Engagement-Möglichkeiten vorgestellt und könnt euch gemeinsam überlegen, wie ihr an euren Freiwilligendienst und an die gemachten Erfahrungen anknüpfen könnt. Darüber hinaus gibt es verschiedene Möglichkeiten, sich als Alumni weiter bei SHL zu engagieren: Sei es als Referent*in auf Workshops und bei Seminaren, bei der Organisation von Camps und Projektreisen oder als Unterstützung bei der Vorbereitung zukünftiger Auslandsfreiwilliger.