Seit dem Schuljahr 2014/2015 hat das Bildungsministerium im Rahmen eines Erlasses Änderungen im Ablauf des Sozialen Tages angeordnet. Da es in der Vergangenheit einige Missverständnisse und Unklarheiten zu diesem Thema gab, haben wir auf dieser Seite alle wichtigen Informationen für dich zusammengestellt.

Der Erlass allgemein

Der Erlass regelt die rechtliche Situation der Teilnehmer*innen am Sozialen Tag klar und ändert nichts an dem Grad der Verantwortung der einzelnen Beteiligten. Durch ein zusätzlich ausgefülltes Formular können schon im Vorhinein die Tätigkeit der Schüler*innen überprüft und mögliche Gefahren vorzeitig erkannt werden. Nach Aussage des Ministeriums begründet der Erlass keine neue Verantwortung der Schule oder der Lehrkräfte.

Was hat sich geändert?

Jeder*jede Schüler*in füllt ein zusätzliches Formular (steht unten zum Download bereit) über die Tätigkeit am Sozialen Tag aus. Dies geschieht analog mit der Arbeitsvereinbarung und muss von der Schule unterschrieben werden. Das Formular des Ministeriums verbleibt in der Schule.

Ferner sind der Beschäftigungsort und -zeitraum nun nach dem Alter gestaffelt.

Die Altersstaffelung

  • Bis 12 Jahre

    Bis zu zwei Stunden im familiären Bereich (unter Beaufsichtigung von nahen Verwandten auch im betrieblichen Bereich möglich) oder ohne zeitliche Begrenzung im schulischen Bereich

  • 13 Jahre

    Bis zu drei Stunden im privaten oder betrieblichen Bereich oder ohne zeitliche Begrenzung im schulischen Bereich.

  • Ab 14 Jahren

    Bis zu acht Stunden in allen dem Alter angemessenen Bereichen

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